Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen in der Fassung des Bestelltages zugrunde. Sie sind integrierender Bestandteil eines jeden mit dem Kunden zustande gekommenen Vertrages und jeder an den Kunden gerichteten Willenserklärung.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebote, Auftragsbestätigungen, Preise
2.1 Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Bestellungen des Kunden haben ausschließlich schriftlich (auch mittels SMS) zu erfolgen. Es zieht eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits nach sich.
2.3 Mit seiner Auftragserteilung anerkennt der Kunde unsere gesamten Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zum Bestelltag als Vertragsgrundlage.
2.4 Bei Lieferung erhält der Kunde eine Lieferschein-Rechnung, die wie unten nochmals ausdrücklich angeführt sofort bar oder mit einer MAESTRO-Karte zu bezahlen ist.
2.5 Unsere Preise gelten frei Haus und sind veränderlich. Sie verstehen sich exklusive Biersteuer, Mehrwertsteuer und Gebindepfand.
2.6 Gewährte Rabatte, insbesondere Naturalrabatte und Gratisbelieferungen, begründen keinen Anspruch des Kunden auf Gewährung von Rabatten bei zukünftigen Belieferungen.
3. Lieferungen
3.1 Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung zum vereinbarten Liefertermin mittels Zustellung durch unseren Fuhrpark. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Ware zur vereinbarten Zeit von einer dafür befugten Person entgegengenommen werden kann.
3.2 Der Kunde hat die Ware bei Eintreffen hinsichtlich Zustand und Vollständigkeit zu überprüfen. Er hat die ordnungsgemäße Warenübernahme auf dem Gegenschein des Lieferbelegs durch seine Unterschrift zu bestätigen. Eventuelle Beschädigungen oder Fehlbestände sind vom Kunden sofort auf dem Lieferschein mit seiner Unterschrift zu vermerken.
3.3 Wird vom Kunden entgegen seiner Verpflichtung, z.B. aufgrund der Abwesenheit unterschriftsberechtigter Personen, die Übernahme nicht in dieser Weise bestätigt, so gilt die Lieferung wie am Lieferbeleg angegeben als ordnungsgemäß und vollständig ausgeführt.
3.4 Alle bekanntgegebenen und vereinbarten Liefertermine oder Lieferfristen verschieben sich bzw. verlängern sich angemessen bei Eintritt von Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, egal ob diese bei uns oder bei unseren Vorlieferanten und Vertragspartnern liegen, wie Fälle von höherer Gewalt, Krieg, Streik, Arbeitskonflikte, allgemeiner Mangel an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Maschinenschäden, Betriebsstörungen, Naturereignisse oder andere nur mit unzumutbaren Aufwendungen zu beseitigende Umstände. Würde sich die Lieferzeit infolge derartiger Ereignisse und Hindernisse um mehr als 1 Monat verschieben, sind beide Vertragsteile berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht bei Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort auf den Kunden über, auch wenn dieser die Ware nicht übernimmt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Bezahlung der Ware und des Gebindepfandes hat ohne jedweden Abzug unmittelbar bei Übernahme der Ware – wie bei der Bestellung vereinbart - bar oder mittels MAESTRO-Kartenzahlung zu erfolgen.
5.2 Sollte eine vereinbarte MAESTRO-Kartenzahlung aus bei Dritten liegenden technischen Gründen nicht möglich sein, erfolgt trotzdem die Warenübergabe. In diesem Fall gilt der Lieferschein als Rechnung und hat der Kunde diese ohne jeden Abzug noch am selben oder nächsten Tag auf das am Lieferschein angegebene Konto zu überweisen. In einem solchen Fall ist der Kunde nicht berechtigt, den Rechnungsbetrag mit Gegenforderungen aufzurechnen oder wegen eigener Ansprüche gegen uns, Zahlungen zurückzuhalten.
Zahlt der Kunde nicht, entstehen ab dem 2. Tag nach der Lieferung bankübliche Verzugszinsen. Nach einer erfolglosen einmaligen Mahnung mit Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen, sind wir berechtigt, gerichtliche Schritte zur Einbrinung der Forderung und der Nebenkosten (bankübliche Verzugszinsen, im Geschäftsverkehr übliche Mahnspesen) einzuleiten.
5.3 Erfüllungsort für alle Zahlungen des Kunden ist ausnahmslos unser Firmensitz in 5202 Neumarkt am Wallersee.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises samt Nebenforderungen vor. Der Kunde ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, soweit die Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber sichergestellt ist, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf dieser Waren gegen die jeweiligen Käufer für den Zeitraum an uns ab, bis diese an uns vollständig bezahlt worden sind.
6.2 Jede rechtsgeschäftliche Verfügung über gelieferte Gegenstände, die nicht Verzehrprodukte sind, insbesondere technische Artikel und Geräte, ist dem Kunden vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenforderungen untersagt. Sollten die Liefergegenstände oder das Grundstück, auf dem sie aufgestellt sind, gepfändet, beschlagnahmt oder sonst wie durch Dritte in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, Dritte auf unser Eigentum hinzuweisen und dieses gesondert zu verwahren.
6.3 Der Kunde hat die von uns gelieferten technischen Gegenstände für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes ausreichend gegen Feuer, Wasser, Bruch, Diebstahl und sonstige Schäden zu versichern und dieses in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Dies gilt gleichermaßen für leihweise beigestelltes Inventar.
7. Gebinde
7.1 Zur Wiederverwendung bestimmte Gebinde bleiben unser uneingeschränktes Eigentum und werden dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung leihweise gegen die Bezahlung eines Pfandes (Barkaution) lt. Tages-Preisliste zur Verfügung gestellt.
7.2 Leeres unbeschädigtes Gebinde kann uns der Kunde entweder bei einer nächsten Lieferung vor Ort oder jederzeit nach telefonischer Vereinbarung an unserem Firmensitz zurückgeben. Der Pfandbetrag wird sofort auf das Konto des Kunden überweisen.
7.3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur unbeschädigtes Leergut zurückgenommen und in Folge der Pfandbetrag refundiert wird.
8. Qualitätsmängel
8.1 Wir versichern, dem Kunden Getränke in einwandfreier Qualität zu liefern. Trotz Einhaltung strenger Qualitätskriterien und Prüfungen kann es im Lebensmittelbereich vorkommen, dass Waren einmal mangelhaft sind. Dass das so ist, ist ausnahmslos vom Kunden zu beweisen. Die Reklamation wird danach natürlich auch noch von uns bzw. vom Hersteller überprüft. Bei Bemängelung von Bieren wird im Streitfall die Versuchsstation für das Gärungsgewerbe in Wien als Schiedsgutachter angerufen. Das von der Versuchsstation festgestellte Vorliegen oder Nichtvorliegen von Qualitätsmängeln ist für beide Vertragsteile bindend.
Sind von uns gelieferte Waren und Leistungen mangelhaft, verpflichten wir uns zu einer Rücknahme der mangelhaften Ware und Ersatzlieferung. Preisminderung und Wandlung wird jedoch explizit ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche müssen vom Kunden binnen sechs Monaten ab Lieferung gerichtlich geltend gemacht werden. Das Vorliegen von Mängel hat ausnahmslos der Kunde zu beweisen.
8.2 Jeder weitere Anspruch des Kunden aus mangelhaften Lieferungen wie Schadenersatz – ausgenommen Vorsatz -, Regressansprüche, Auflösung des Vertrages, Haftung für Mangelfolgeschäden, Verdienstentgang etc. ist ausgeschlossen.
8.3 Der Kunde hat bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungs- und sonstigen Ansprüche jede von uns erbrachte Lieferung oder Leistung, auch hinsichtlich Beschädigung oder Fehlbestände, unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert zu rügen. Reklamationen der Qualität der von uns gelieferten Getränke werden von uns darüber hinaus nur bei ordnungsgemäßer Rückwarenabwicklung sämtlicher beanstandeter Einheiten akzeptiert. Auf dem von uns zur Verfügung gestellten Rückwarenschein ist die Art der Ware und des Reklamationsgrundes genau anzugeben und vom Kunden firmenmäßig zu bestätigen, die Ware ist jederzeit und sofort zur Abholung bereitzuhalten.
9. Retourware und Umtausch mängelfreier Waren
Wir sind nicht verpflichtet, bestellte mangelfreie Ware zurückzunehmen oder umzutauschen. Falls wir dies dennoch tun, begründet das keinen Anspruch des Kunden auf zukünftige Rückgabe von Waren oder zukünftigen Umtausch mangelfreier Ware.
10. Produkthaftung
Die Haftung für Produktfehler gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes wird für Sachschäden ausgeschlossen, die der Kunde als Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, werden zur Gänze ausgeschlossen.
11. Datenschutz
11.1 Der Kunde erklärt sich im Sinne des Datenschutzgesetzes ausdrücklich damit einverstanden, dass wir alle mit einem Auftrag zusammenhängende Daten auch unter Zuhilfenahme elektronischer Medien speichern und verarbeiten können.
11.2 Darüber hinaus erteilt der Kunde auch seine Zustimmung zur Weitergabe seiner Anschrift und seiner Bezüge an etwaige von uns beauftragte Vertriebspartner.
11.3 Letztendlich erklärt sich der Kunde auch damit einverstanden, dass wir im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder im Falle dass der Kunde seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt, diese Daten an mit der Einbrinung beauftragter Dritter weitergeben können.
12. Allgemeines
12.1 Unsere Kostenvoranschläge, Angebote, Prospekte und Preislisten mit allen Drucksorten und Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten insbesondere Marktbegleitern in irgendeiner Weise ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die uns aus der wenn auch nur fahrlässigen Verletzung einer dieser Verpflichtungen erwachsen.
12.2 Erfüllungsort für sämtliche zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen ist unser Firmensitz in 5202 Neumarkt am Wallersee. Für allfällige Streitigkeiten aus sämtlichen zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Geschäften - einschließlich Ansprüchen aufgrund nicht vertragsgemäßen Erfüllung - wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich in Betracht kommenden Gerichts, also des Bezirksgerichtes Seekirchen oder des Landesgerichtes Salzburg vereinbart.
12.3 Irrtümer durch Kalkulationsfehler, Rechenfehler, Schreibfehler etc. bei Angebot oder Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Anfechtung.
12.4 Zulasten des Kunden ist die Anwendung des § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) ausgeschlossen.
12.5 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Stand: 18.02.2023